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21.12.2004Qualifizierter Direktvertrieb

Qualifizierter Direktvertrieb

Vorsicht bei Direktgeschäften
BGH bekräftigt Reichweite des neuen Fernabsatzgesetzes

Bamberg, 21. Dezember 2004

Das vor wenigen Wochen in Kraft getretene neue „Fernabsatzgesetz“ bringt entscheidende Neuerungen mit sich: Bei Direktgeschäften müssen Kunden nun lückenlos über ihre Rechte informiert werden. Und zwar egal, ob sie am Telefon, im Internet oder im direkten Kundenkontakt abgeschlossen wurden. Perfekt ausgebildete Kuriere werden dadurch immer wichtiger.

Dass jetzt auch Direktgeschäfte, die am Telefon angebahnt werden, unter das Fernabsatzvertragsrecht fallen, ist Teil der neuen Regelung. Wenn nun ein Dienstleister etwa einen Kundenvertrag an der Haustür abschließt, so ist er verpflichtet, unter anderem auf das 14-tägige Widerrufsrecht hinzuweisen. „Versäumt der Kurier dies und weist er den Kunden nicht auf sonstige Rahmenbedingungen hin, dann sind diese Verträge jederzeit anfechtbar“, warnt Heribert Trunk, Vorstand des Bamberger Logistik-Dienstleisters BI-LOG AG.

Zwar stellt ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 21. Oktober 2004 fest, dass das Fernabsatzgesetz auch dann gilt, wenn der Kurier einem Kunden gegenübertritt und diesen nicht vollständig informiert. Dies bedeute jedoch nur, „dass Kuriere, die bislang keine Auskünfte über den Vertrag geben konnten und sollten, sich in Zukunft auf Glatteis bewegen und damit das Geschäft ihres Auftraggebers ernsthaft gefährden“, erläutert Trunk.

Der IT- und Logistikdienstleister BI-LOG ist seit Jahren spezialisiert auf „wasserdichte“ Dienstleistungen im Direktvertrieb, die auch den neuen gesetzlichen Regelungen entsprechen. Unter anderem führt das Unternehmen für einen renommierten Finanzdienstleister offiziell Legitimationsprüfungen nach dem Geldwäschegesetz (§14, Abs. 3, Satz 2 GWG) durch. Die Genehmigung dazu hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erteil BaFin erteilt.

BI-LOG Vorstand Heribert Trunk sieht den neuen Anforderungen gelassen entgegen: „Damit haben wir gegenüber unseren Wettbewerbern einen klaren Erfahrens- und Vertrauensvorschuss. Andere Dienstleister müssen ihr Personal nun erst entsprechend schulen“.