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01.03.2004BI-LOG erhält Genehmigung zur Legitimationsprüfung nach dem Geldwäschegesetz im Regelbetrieb

Dienstleistung

BI-LOG erhält Genehmigung zur Legitimationsprüfung
nach dem Geldwäschegesetz im Regelbetrieb

Bamberg, ??. März 2004

Das Bamberger Dienstleistungs-Unternehmen BI-LOG hat von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin die Genehmigung bekommen, für den Finanzdienstleister Cortal Consors Legitimationsprüfungen nach dem Geldwäschegesetz (§ 14, Abs. 3 Satz 2 GWG) im Regelbetrieb durchzuführen. Bisher hatte BI-LOG diesen Service im so genannten Probebetrieb erbracht.

Auf der Basis der jetzt vom BaFin erteilten Genehmigung und nach eingehender Schulung sind damit beispielsweise die le-os!-Kuriere von BI-LOG berechtigt, Identifikations- und Legitimationsprüfungen vorzunehmen, wie sie unter anderem bei der Eröffnung eines Bankkontos erforderlich sind. Aber auch weniger kritische Vorgänge wie etwa der Abschluss eines Mobilfunkvertrags, bei dem der Gesetzgeber ebenfalls verlangt, dass die Identität des Kunden festgestellt wird, sind bei den BI-LOG-Mitarbeitern nicht erst seit der offiziellen BaFin-Genehmigung in guten Händen.

Voraussetzung für den Mehrwert, den BI-LOG damit für seine Auftraggeber direkt beim Kunden realisieren kann, sind Schulungen für jeden Kurier, der solche Legitimationsprüfungen vornimmt. Diese Schulungen werden regelmäßig aufgefrischt und neuen Produkten oder neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.

Von dieser Qualifizierung der BI-LOG-Mitarbeiter profitieren alle BI-LOG-Kunden, die Wert auf hohe Qualität ihrer Kundenkontakte, individuelle Betreuung und zusätzliche Mehrwert-Dienstleistungen vor Ort legen. BI-LOG-Vorstand Heribert Trunk: „Unsere Kuriere sind weit mehr als nur Auslieferer – sie sind der verlängerte Arm unserer Auftraggeber und bei Bedarf sogar deren Verkäufer. Denn was ist fürs Verkaufen besser als ein guter, individueller Service, der auf Wunsch bis an die Haustür kommt.“