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30.09.2004Neues Gesetz zum Direktvertrieb von Finanzdienstleistungen

Neues Gesetz zum Direktvertrieb von Finanzdienstleistungen

Neues Fernabsatzgesetz bezieht Finanzdienstleister ein
Umfangreiche Informationspflicht für Direktvertriebler

Bamberg, 30. September 2004

Am 1. Oktober tritt das neue „Fernabsatzgesetz“ in Kraft. Wesentliche Änderung: Finanzdienstleister, die ihre Produkte und Services im Direktvertrieb anbieten, haben künftig umfangreiche Informationspflichten gegenüber ihren Kunden. Der Bamberger Dienstleister BI-LOG hat seit Jahren Erfahrung im Direktvertrieb von Finanzdienstleistungen und ist auf die neuen Regelungen längst vorbereitet.

So hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin einem namhaften Finanzdienstleister und Online-Broker im Frühjahr 2004 die Berechtigung erteilt, Legitimationsprüfungen nach dem Geldwäschegesetz (§ 14, Abs. 3 Satz 2 GWG) durch seinen Dienstleister BI-LOG durchführen zu lassen. Diesen Service hatte BI-LOG zuvor einige Jahre lang unter Aufsicht des BaFin im Probebetrieb erbracht.

BI-LOG-Vorstand Heribert Trunk: „Das neue Fernabsatzgesetz soll den Verbraucher vor Geldgeschäften schützen, deren Folgen er möglicherweise nicht richtig abschätzen kann. Deshalb verpflichtet es die Finanzdienstleister dazu, ihre Kunden vor, beziehungsweise bei Vertragsabschluss umfangreich zu informieren. Der Katalog der im Gesetz festgeschriebenen Informationen, die gegenüber dem Kunden geklärt sein müssen, umfasst annähernd zwei Dutzend Einzelpunkte.“

Erfüllt der Anbieter seine Informationspflicht nicht, sind die mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen unter Umständen schnell Makulatur. Heribert Trunk: „Damit steht für die Anbieter viel auf dem Spiel. Denn wer seiner Informationspflicht nicht nachkommt, stellt seine Direktgeschäfte auf schwankenden Boden.“

Speziell geschultes Personal in
Call Centern und bei bilogdirekt

Genau hier beginnt die Dienstleistung von BI-LOG zu greifen. Die Mitarbeiter des Premium-Lieferservices bilogdirekt beispielsweise sind auf der Basis der vom BaFin erteilten Genehmigung berechtigt, Identifikations- und Legitimationsprüfungen vorzunehmen, wie sie unter anderem bei der Eröffnung eines Bankkontos erforderlich sind. Dazu wird jeder Kurier, der solche Legitimationsprüfungen vornimmt, bei BI-LOG intensiv geschult. Diese Schulungen werden regelmäßig aufgefrischt und neuen Produkten oder gesetzlichen Regelungen angepasst.

Den gleichen Qualitätsstandard setzt BI-LOG auch bei seinen sonstigen Dienstleistungen für die Finanzbranche. So hat das Unternehmen eigens für telefonische Kundenservices ausgebildete Bankkaufleute eingestellt. Heribert Trunk: „Beim sensiblen Thema `Finanzen´ und vor dem Hintergrund der neuen Bestimmungen ist eine fachgerechte und gesetzeskonforme Serviceleistung von entscheidender Bedeutung – für die Kundenzufriedenheit ebenso wie für die Solidität der getätigten Geschäfte. Nur so lassen sich langfristig für alle Beteiligten gute Geschäfte machen.“


Pressekontakt:
digit media
Alexandra Becker
Tel.: 07127 – 9787-20
Mail: info@digitmedia-online.com


BI-LOG AG
Dr. Steffi Widera
Tel.: 0951/6050 200
Mail: sw1@bi-log.de